​
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Haarwerk-Leonding Petra Aumayr e.U.
Stadtplatz 13, 4060 Leonding
​
§ 1 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise,der aktuellen Preisliste. Rechnungsbeträge sind sofort nach Leistungserfüllung fällig und sind ausschließlich in Bar,Bankomat,Kreditkarte zu leisten.
Die Preise beziehen sich nur auf den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für Folgeaufträge. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Dienstleistung wird vor Beginn ab Besprochen, und mündlich vereinbart dieses Gilt als Rechtskräftig. Der Preis der Dienstleistung ist danach nicht mehr Reklamierbar.
Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen.
§ 2 Online Termine
Der Benutzer, Kunde sichert zu, dass die verwendeten Kontaktdaten zutreffend und vollständig sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig. Haarwerk-Leonding Petra Aumayr ist berechtigt eine Überprüfung der Kontaktdaten vorzunehmen. Ferner sichert der Benutzer, Kunde zu, dass seine Terminanfrage ernsthaft ist und er die Dienste von Haarwerk-Leonding zum angefragten Termin in Anspruch nehmen möchte. Die Übermittlung von nicht mit Rechtsbindungswillen erfolgten Terminanfragen an Haarwerk-Leonding by Petra Aumayr e.U. ("Scherzbestellungen") werden wir durch unsere Anwälte unter Zuhilfenahme der gespeicherten Verbindungsdaten im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgen. Im Falle, dass der Benutzer, Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, verpflichtet sich dieser, den Termin direkt bei Haarwerk-Leonding by Petra Aumayr e.U.,, aber nicht spätester als 24 Stunden vor Terminbeginn telefonisch zu stornieren.
​​
§ 3 Terminabsagen und Stornobedingungen
Termine oder Dienstleistungen, die nicht eingehalten werden können, müssen bis zu einem Wert von Euro 100,00 mindestens 24 Std. vorher abgesagt werden. Größere Dienstleistungen ab einem Wert von Euro 150,00 müssen 48 Std. vorher abgesagt werden. Bei Nicht-Einhaltung der genannten Fristen behalten wir uns das Recht vor Ihnen den entstandenen Ausfall mit einer Stornopauschale in Höhe von 50 % des Dienstleistungspreises in Rechnung zu stellen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem Termin wird Ihnen die Dienstleistung zum vollen Preis in Rechnung gestellt bzw. ein Gutschein wird verfallen, sollte nichts anderes vereinbart worden sein.
​
Brautstyling:
Eine Anzahlung von 50% wird direkt beim Probetermin berechnet.
Bei einer fixen Zusage erlaube ich mir, bei Änderung eine Stornogebühr von 50% der noch offenen Dienstleistung zu berechnen.
​
§ 4 Haftung
Harrwerk-Leonding Petra Aumayr e.U. übernimmt keine Haftung für Ihre Kleidung,wenn diese durch Eigenverschulden beschädigt wird, gleiches gilt für evt. Unverträglichkeiten und Allergien, ob bekannt oder unbekannt. Haftungsausschluss besteht für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten chemische, thermischen, haar- und hautkosmetischen Behandlungen, sowie sämtlicher friseurtechnischer Maßnahmen. Auch übernehmen wir keine Haftung für Terminverschiebungen bzw. Terminverspätungen diese werden durch Haarwerk-Leonding Petra Aumayr e.U. rechtzeitig bekannt zu geben.
Ein Anspruch aus Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden
​​
§ 5 Gewährleistung
Zeigt sich ein Mangel, so hat der Kunde, diesen unverzüglich anzuzeigen.
Werden von Kunden oder Dritten unssachgemäße Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
​
​
§ 6 Trockenhaarschnitte
Aus hygienischen Gründen werden Trockenhaarschnitte nur dann ausgeführt, wenn die Haare am Behandlungstag bereits gewaschen worden sind. Desweiteren darf die Haarlänge 10 cm nicht überschreiten, da ein qualitativ hochwertiges Endergebnis nicht gewährleistet werden kann.
​
​
§ 7 Datenschutz, Verwendung personenbezogener Daten
Dem Kunden ist bekannt und er willigt ein, dass seine ausschließlich für Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen vonhaarwerk -leonding Petra Aumayr ausdrücklich zu. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Haarwerk-Leonding by Petra Aumayr e.U. verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn der Vorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.
​
​
​
​
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HAARVERLÄNGERUNG
Eine genaue Preiskalkulation für die Haarverlängerung kann nur nach Begutachtung der Eigenhaare und nach einem genauen Gespräch mit dem Kunden und dessen Wünsche erstellt werden. Wenn ich per Email oder Telefonisch ein Angebot erstelle ohne zuvor ein persönliches Beratungsgespräch zu machen, kann es durchaus sein das es bei der Preiskalkulation Abweichungen geben kann (Mangel an Beschreibung der derzeitigen Frisur, Mangel an Beschreibung der Wunschfrisur usw…) Es kann auch bei der Strähnenbestellung – Haarfarbe zu einer geringen Abweichung der gewünschten Haarfarbe kommen.
§ 1 Vertragsabschluß: Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die beiderseitige Unterfertigung dieses Auftragsbogens zustande. Von diesem Auftragsbogen einschließlich der Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtverbindlich, wenn sie vom Salon schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden. Mündliche Nebenabreden sind rechtunwirksam. § 2 Gewährleistung und Haftung: Mängel sind unverzüglich zu melden. Die Mängelrüge sollte schriftlich erfolgen und hat den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, daß der Grund der Beanstandung erkennbar ist. Bei begründeter ordnungsgemäße gerügten Mängeln ist der Salon lediglich zum Umtausch der Ware bzw. des Haares oder der Nachlieferung des Fehlenden verpflichtet. Wie immer geartete weitergehende Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Haarpflege oder Haarbehandlung sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hat die ordnungsgemäße Haarpflege und Haarbehandlung durch Pflegeprodukte die vom Salon empfohlen wurden nachzuweisen. Keine Gewährleistung - oder Schadenersatzansprüche bestehen bei Veränderung der Haarfarbe, sofern diese auf eine unsachgemäße Behandlung , wie insbesondere durch die Verwendung von vom Salon nicht ausdrücklich genehmigten Haarpflegemitteln, Umfärben, das Nichteinhalten der täglichen Pflege wie in der Pflegeanleitung beschrieben oder vom Salon mitgeteilt, etc., zurückzuführen sind. Weiters besteht keine Gewährleistungs- oder Schadensansprüche bei mechanischen Schäden jeglicher Art (z.B. auch bei nur leichter Gewaltanwendung), wie insbesondere im Falle von mit Eigenhaar ausgefallene, verlorenen oder ausgerissenen Strähnen, da dies biologisch bedingt jederzeit passieren kann. Durch einen natürlichen Haarausfall kann es durchaus sein das man in der gesamten Tragezeit einzelne Strähnen verliert. § 3 Zahlung: Der Kunde hat bei der Bestellung eine Anzahlung von zumindest 50% des vereinbarten Gesamt-Preises zu leisten. Der Restbetrag ist anlässlich der Durchführung der Haarerweiterung zu bezahlen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Regeln und Tarife für die Haarerweiterung zustimmend zu Kenntnis zu nehmen. - Zusatzleistungen: Friseurleistungen wie Schnitt, Haarpackungen, Dauerwelle, Färben, Heimpflegeprodukte und dergleichen sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und daher extra zu bezahlen. Die Lieferung aller Waren erfolgt ab Werk zu Kosten und Risiko des Käufers, oder durch dessen persönliche Abholung beim Salon. § 4 Annahmeverzug: Sollte der Kunde den vereinbarten Aufmoduliertermin ("Haarerweiterungstermin") nicht einhalten, ist Mobiles Haarwerk Petra Aumayr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten wobei die geleistete Anzahlung vereinbarungsgemäß ohne Gegenansprüche des Käufers verfällt.
§ 5 Die Garantie : Garantie für die Haarverlängerung beinhaltet: Garantie von 3 Monaten auf die Haare (Haarqualität z.B.Verfilzungen) und die Verbindungsstellen .Bei Hairstrips Skinwefts und Haartressen gilt die Garantie ebenfalls 3 Monate auf die Haare (Haarqualität). Gesamte Tragezeit von Extensions ist 4-6 Monate. Hairstrips, Skinwefts und Haartressen sollten ca. immer wieder nach 8-12 Wochen nachgesetzt werden. Haare bzw. Haarqualität der Hairstrips, Skinwefts und Haartressen halten bis zu 1,5 Jahre. (Pflegeanleitung. Voraussetzung für die Garantie: die neu erstellte Haarverlängerung wird mit den empfohlenen Pflegemitteln vom Salon behandelt und gepflegt. Und alle Richtlinien der Pflegeanleitung werden genauesten eingehalten. Die Garantie entfällt gänzlich wenn meine Originalarbeit durch eigene Hand der Trägerin oder durch Dritte Hände verändert oder nachgearbeitet wurde ohne mir vorher nachweislich Gelegenheit gegeben zu haben eine Reklamation entgegen zu nehmen und die Arbeit nachzubessern oder bei berechtigten Mängeln zu ersetzen Eine Farbliche Veränderung der Haarerweiterung sollten nur von ausgebildeten Friseuren vorgenommen werden, Blondierungen, Färbungen der Haarverlängerung erfolgen gänzlich auf eigenes Risiko! Ansatzfärbungen des Eigenhaares sollten ebenfalls von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. In besonderen Fällen werden bei Reklamation einzelne oder alle Strähnen entnommen und an den Händler eingeschickt zur Prüfung in einem Labor, um auszuschliessen das die Haarverlängerung falsch gepflegt wurde oder falsch nachträglich chemisch behandelt wurde § 6 Unverschuldete Behinderungen: Unverschuldete Beeinflussungen wie Elementarereignisse, Betriebsstörung, Streik ect. Berechtigen den Salon von übernommenen Verpflichtungen ganz od. teilweise zurückzutreten. In solchen Fällen kann der Kunde weder Erfüllung noch Schadenersatz oder Nachlieferung verlangen. § 7 Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Vor-Ort der Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht Linz-Land.